Politik was ist das ?
Der Sohn fragt: "Papi, was ist eigentlich Politik?"
Erklärt der Vater: "Das ist ganz einfach ... sieh mal ...“
Ich bringe das Geld nach Hause also bin ich der KAPITALISMUS.
Deine Mutter verwaltet das Geld, also ist sie die REGIERUNG.
Der Opa passt auf, dass hier alles seine Ordnung hat,
also ist er die GEWERKSCHAFT.
Unser Dienstmädchen ist die ARBEITERKLASSE.
Wir alle haben nur eines im Sinn, nämlich dein Wohlergehen.
Folglich bist Du das VOLK.
Und Dein kleiner Bruder, der noch in den Windeln liegt, ist die ZUKUNFT.
Bürgermeister
Der Bürgermeister wird von den Bürgern alle 6 Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Eine seiner Aufgaben sind die Vertretung und Repräsentation des Rates und er führt den Vorsitz im Rat und ist Chef der „Augustdorfer“ Verwaltung.
Verwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist die Gesamtheit aller Ämter und Behörden der Gemeinde.
Der Verwaltungssitz ist das Rathaus (Bürgerzentrum)
Rat
Wichtigstes Organ der Gemeinde „Augustdorf“ ist der Rat. Der Rat setzt sich aus den gewählten Ratsmitgliedern zusammen. Sie werden von den Bürgern alle 5 Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Der Rat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Verwaltung zuständig.
Ratsmitglieder können sich zu einer Fraktion zusammenschließen.
Fraktion
Die Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder Gruppen
(z.B. Parteien, Wählergemeinschaften), die sich aus grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zusammenschließen.
Rechte der Fraktionen gem. Gemeindeordnung sind zum Beispiel:
- Einberufung des Rates
- Antragsrecht zur Tagesordnung des Rates
- Entsendungsrecht von Ausschussmitglieder
- etc.
Ausschüsse
Der Rat wäre überfordert, müsste er alle Angelegenheiten, die nicht vom Bürgermeister erledigt werden können, selbst beraten und entscheiden. Aus diesem Grund kann der Rat Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse sollen im Wesentlichen zwei Funktionen ausüben. Sie sollen die Ratsentscheidungen vorberaten, indem sie Empfehlungen zur Beschlussfassung aussprechen. Sie können auch eigenständig über Angelegenheiten entscheiden.
Ob und welche Ausschüsse der Rat bilden will, liegt zunächst grundsätzlich in seiner freien Entscheidung.
Allerdings sieht die Gemeindeordnung Pflichtausschüsse vor.
Pflichtausschüsse :
- Haupt und Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
Die Ausschüsse setzen sich aus stimmberechtigten Fraktionsmitgliedern und ggfs. sachkundigen Bürgern zusammen.
Sachkundige Bürger
Sachkundige Bürger (ab 18.Jahre) können neben den Ratsmitgliedern zu Mitgliedern der Ausschüsse bestellt werden. Allerdings geht dies nur bei freiwilligen Ausschüssen, nicht bei den Pflichtausschüssen. Zur Übernahme der Tätigkeit als sachkundiger Bürger kann niemand verpflichtet werden. Diese Möglichkeit soll den Ausschüssen dazu dienen, zusätzlichen Sachverstand einzuholen
Beispiel:
1. Antrag Einwohner an den Bürgermeister
2. Nach Prüfung Weiterleitung zur Beratung an den zuständigen Ausschuss
3. Ausschuss berät und schlägt eine Beschlussempfehlung an den Rat vor
4. Beratung im Haupt-und Finanzausschuss (Pflichtausschuss)
5. Beratung und endgültiger Beschluss im Rat
6. Umsetzung des Ratsbeschlusses durch Bürgermeister / Verwaltung
Im Vorfeld der politischen Beratungen in den Ausschüssen werden alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger per Einladung über die jeweiligen Tagesordnungspunkte informiert, um in den Fraktionen hierüber zu beraten.
Dieser Artikel wurde bereits 645 mal angesehen.