Sitzung des Ausschusses Bau, Planung und Umwelt am 08.02.2011
08.02.2011
Ausbau der Lortzing- und Mozartstraße
a) Ergebnis der Anliegerinformation
b) Freigabe der Ausführungsplanung
Beschlussvorschlag:
„Der Vorentwurf - Variante 2 - wird zur Ausführungsplanung und zum endgültigen
Ausbau der Lortzing- und Mozartstraße freigegeben, einschließlich der LED Straßenbeleuchtungstechnik."
Diesem Beschlussvorschlag der Verwaltung haben wir zugestimmt.
Anmerkung:
Die Mehrzahl der Anwohner hat sich bei der Anliegerinformation am 20.01.2011
für die Variante 2 : Fahrbahn Asphalt, Gehweg Pflaster, Randstreifen 50 cm Pflaster
entschieden. Die für den Ausbaubereich vorgesehene LED Straßenbeleuchtungs technik kann an der Annastraße - Ecke Siedlerweg besichtigt werden.
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8b.1
a) Vorstellung des überarbeiteten Vorentwurfs
b) Öffentliche Auslegung des Entwurfes
Beschlussvorschlag:
a) „Die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen sowie die Abwägungsvorschläge der BulwinGesa AG und das Ergebnis des Erörterungsgespräches mit dem Planungsträger am 08.12.2010 werden zur Kenntnis genommen.
Der überarbeitete Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8b.1- Ecke Kirchweg / Hyazinthenstraße - wird als Entwurf beschlossen."
b) „Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8b.1 - Ecke Kirchweg / Hyazinthenstraße - bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Artenschutzgutachten wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a (4) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Diesem Beschlussvorschlag der Verwaltung haben wir zugestimmt.
Anmerkung:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt hat am 09.09.2010 der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8b.1 zugestimmt. Ziel der Änderung ist, direkt am Kirchweg einen Nahversorgungs- und Fachmarkt zu errichten. Zu den geplanten Einzelhandelsvorhaben wurde bei der BulwinGesa AG eine Markt- und Wirkungsanalyse in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Planungsvorhaben siedlungsintegriert ist und Nahversorgungsfunktion übernimmt.
Am 08.12.2010 fand mit dem Investor und der Verwaltung ein weiteres Gespräch über die planerischen Auswirkungen der beiden geplanten Bauvorhaben statt. Die Verwaltung hatte Bedenken, ob die beiden nebeneinander liegenden Objekte bei einer gerichtlichen Überprüfung der Bebauungsplanänderung nicht doch als großflächig eingestuft würden, und damit in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären. Außerdem stellte sich die Frage, ob der Fachmarkt an dieser Stelle nicht doch ein zentrenrelevantes Sortiment anbietet. Nach eingehender Erörterung erklärte der Investor, dass er beabsichtigt am Kirchweg nur noch einen Nahversorgungsmarkt zu errichten. Auf die Errichtung eines Fachmarktes an dieser Stelle werde er verzichten.
In der Planzeichnung wird für das Grundstück am Kirchweg eine große überbaubare Fläche ausgewiesen. In diesem Bereich lassen sich neben oder an Stelle eines Nahversorgers auch Einzelgebäude, Mehrfamilienhäuser und altengerechte Wohnungen errichten.
Sollte der Investor keine Baugenehmigung erhalten, könnte diese Fläche ohne erneute Änderung des Bebauungsplanes anderweitig bebaut werden.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
- Bereich zwischen Schubertstraße und Pastorenweg -
a) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung
der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Öffentliche Auslegung des Entwurfes
Beschlussvorschlag:
a) „Der Vorentwurf vom 13.07.2010 zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 - Bereich von der Schuberststraße bis zum Pastorenweg - wird aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit den am 02.12.2010 und heute beschlossenen Änderungen als Entwurf beschlossen."
b) „Der Entwurf zur5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 - Bereich von der Schubertstraße bis zum Pastorenweg - bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Artenschutzgutachten wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a (4) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Diesem Beschlussvorschlag der Verwaltung haben wir zugestimmt.
Ebenfalls galt es die folgende Vermeidungsmaßnahme in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten:
Um Störungen von potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten und mögliche direkte Tötungen von Individuen der genannten Arten im Artenschutzgutachten zu vermeiden, ist eine Räumung des Baufeldes vom 15.02. - 01.08. zu vermeiden;
Anderenfalls sollte das Gelände vor Beginn der Baumaßnahmen auf Brutvorkommen hin erneut überprüft werden.
Dieser Stellungnahme der Verwaltung haben wir zugestimmt.
Ebenfalls galt es in dieser Sitzung sich mit der Stellungnahme des Anliegers 1 zu befassen. Die Verwaltung nahm dazu wie folgt Stellung:
Zu 1:
Auf die Festsetzung „Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Fuß-und Radweg im Mittelteil des Verbindungsweges kann verzichtet werden.
Zu 2:
Die Anregung wird z.K. genommen. Im Rahmen der Beratung der Ausbauplanung wird dies berücksichtigt; d.h. erst dann wird festgelegt an welcher Stelle eine Sperre eingebaut wird.
Zu 3:
Über eine eventuelle Namengebung sollte im Rahmen der Ausbauplanung entschieden werden. Es ist nicht zwingend erforderlich dem Verbindungsweg im Bebauungsplan einen Namen zuzuweisen.
Wir stimmten der Stellungnahme der Verwaltung zu 1 und 2 zu, zu 3 haben wir angeregt, auf eine Namengebung des Verbindungsweges zu verzichten.
Regie 68 - Auswertung für das Jahr 2010 (Mitteilungsvorlage)
Auch im Jahr 2010 wurden die Arbeitsstunden des Bauhofes sowie die Fahrzeug- und Gerätestunden mit dem Programm Regie 68 erfasst. Geplant waren lt. Haushaltsplan Erträge in Höhe von 752.400,00 Euro. Erwirtschaftet wurden Erträge in Höhe von 781.721,24 Euro. Größere Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr gab es beim Winterdienst und bei den Parkanlagen / Öffentliche Grünflächen durch die Erstellung eines Grünflächenkatasters. Der derzeitige Verrechnungssatz beträgt je Arbeitsstunde 35,60 Euro. Wir regten die Deckelung von Kosten an.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8b
Beschlussvorschlag:
a) Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird der für die Errichtung eines Jugend-
raumes erforderlichen Aufstockung des Gebäudes 8 im Grundsatz zugestimmt.
b) Der Bauherr hat die für die Bebauungsplanänderung erforderlichen Änderungs-
unterlagen auf seine Kosten zu erstellen, damit die für die Bebauungsplanänderung
erforderlichen Beschlüsse gefasst werden können.
Wir stimmten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu und beantragten darüber hinaus die Vorlage eines Parkplatzkonzeptes.
Anmerkung:
Von der Türkisch Islamische Union wird das benannte Gebäude, Kirchweg 8,
als Moschee, Einzelhandelsladen und Teestube genutzt. Alle Räume befinden sich im Erdgeschoß. Es ist beabsichtigt für die Jugendarbeit einen Gemeinschaftsraum zu errichten. Dieser Raum lässt sich nur durch eine Aufstockung des Gebäudes realisieren.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5
Beschlussvorschlag:
a) Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird der geplanten Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Grundsatz zugestimmt.
b) Der Bauherr hat die für die Bebauungsplanänderung erforderlichen Änderungs-
unterlagen auf seine Kosten zu erstellen, damit die für die Bebauungsplanänderung
erforderlichen Beschlüsse gefasst werden können.
Wir stimmten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu.
Anmerkung:
Es handelt sich hierbei um die geplante Errichtung eines altengerechten Mehrfamilienhauses, barrierefreie Wohnungen über einen Aufzug erreichbar, zwischen den bestehenden Gebäuden Inselweg 1/3 und 5.
Wir sehen die altengerechte Planung nur im Gebäude realisiert. Die vorhandene,
besonders stark ansteigende / abfallende Topographie ist nicht ausgesprochen altengerecht.
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