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Schulentwicklungsplanung

Die Sekundarschule als neue Schulform in Nordrhein-Westfalen ist beschlossene Sache: Der Landtag verabschiedete mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen und der oppositionellen CDU dazu am Donnerstag dem 20.10.2011 ein neues Schulgesetz und änderten die Landesverfassung.

 

Damit ist die Sekundarschule als fünfte weiterführende Schulform in der NRW-Bildungslandschaft verankert und kann im Sommer 2012 an den Start gehen. Die bisherige Bestandsgarantie der immer weniger nachgefragten Hauptschule wurde aus der Verfassung gestrichen.

 

Die neue Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn und sie ist mindestens dreizügig. Zweizügige Teilstandortlösungen sind möglich. Für die Errichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. In den Sekundarschulen werden künftig mindestens in den Klassen fünf und sechs alle Kinder gemeinsam unterrichtet. Danach entscheidet der Schulträger nach Beteiligung der Eltern, ob es integriert, teilweise integriert oder ganz nach Bildungsgängen differenziert weitergeht. Eine gymnasiale Oberstufe gibt es zwar nicht. Das Abitur kann aber an kooperierendem Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg gemacht werden. Das gemeinsame Lernen auch nach gymnasialen Standards soll Leistung und Chancengleichheit erhöhen.

 

Die Sekundarschule ist in der Regel eine Ganztagsschule. „In der Regel" bedeutet, dass es im Einzelfall Ausnahmen geben kann ( Pädagogisch-innovative Konzepte sind hier gefragt). Ziel ist es, den Kindern mehr Bildungschancen zu eröffnen und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Ganztagsschulen und Ganztagsangebote bieten mehr als Unterricht. Zu einem guten Ganztag gehören Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegung, Spiel und Sport sowie kulturelle Angebote. Die Zusammenarbeit der Schule mit Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren Partnern ist eine zentrale Grundlage. Gebundener Ganztag bedeutet eine Erweiterung des Schulbetriebes verbindlich über 7 Zeitstunden ( z.B. 3 Tage pro Woche bis 15:00 ). Die vorgeschriebene Verweildauer bei einem Ganztagsunterricht unterscheidet sich damit nicht wesentlich von den übrigen Schulformen.

 

Übersicht Ganztagsangebote der Region unter :

 

https://www.schulministerium.nrw.de

 

Die Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der kommunalen Schulträger (Städte und Gemeinden). Die Gründung einer Sekundarschule, die in der Regel aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, ist möglich, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht ( Schülerzahlentwicklung und Befragung der Grundschuleltern ). Die Errichtung einer Sekundarschule wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde.

 

Die Errichtung einer Sekundarschule soll im größtmöglichen regionalen Konsens erfolgen. Gelingt dies nicht, kann jeder der beteiligten Schulträger durch die Bezirksregierung (Obere Schulaufsicht) ein Moderationsverfahren durchführen lassen. Bei der regionalen Schulentwicklungsplanung sollen die Schulträger zusammenarbeiten und einvernehmliche Lösungen finden. Bei Konflikten steht die Bezirksregierung als Moderatorin bereit; die Schulträger können auch eine andere Stelle mit der Moderation beauftragen.(PK)

 

Mehr Informationen unter :   http://www.schulministerium.nrw.de

 

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