Resolution zur Dichtheitsprüfungen gem. § 61a LWG
Resolution der FWG-Fraktion zur Dichtheitsprüfungen gem. § 61a LWG v. 21.03.2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft beantragt folgende Resolution im Gemeinderat zu beschließen und den Landtagsabgeordneten und der Landesregierung zu übersenden.
Der Rat der Gemeinde Augustdorf fordert den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf, die Pflicht zur Überprüfung der Dichtheit bestehender privater Abwasserkanäle auszusetzen(§ 61a LWG) bis eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung getroffen wurde.Gesetzgeberisches Ziel ist, bezüglich Abwasseranlagen bundeseinheitliche Verhältnisse und Standards zu haben,die nicht erreicht werden,wenn NRW weiterhin seinen gesetzgeberischen Alleingang fortsetzt.Fast alle anderen Bundesländer haben kein Landesgesetz zur Dichtheitsprüfung erlassen und sehen im Interesse einer gesetzlich gewollten Gleichbehandlung aller Bundesbürger der bundeseinheitlichen Regelung entgegen.Solange die Bundes-Rechtsverordnung zu § 61 WGH noch fehlt, sollte NRW nicht als Vorreiter Regelungen treffen,die einem bundeseinheitlichen Vorgehen widersprechen und die Bürgerinnen und Bürger des Landes benachteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Czolbe (PK)
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