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Betriebsausschuss v. 07.06.2011

TOP 1.9 Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle gem. § 61a LWG

 

Der große Protest vieler Bürger gegen die Durchführung der Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserkanälen hält nach wie an. § 61a LWG beinhaltet immer noch viele Ungereimtheiten, die von der Landesregierung geklärt werden müssen. Aus diesem Grund wird eine angedachte Bürgerversammlung zunächst nicht durchgeführt. Die Betriebsleitung wird die Bürger hierüber informieren.

 

einstimmiger Beschluss: Die weitere Entwicklung auf Landesebene wird abgewartet.

 

siehe auch Resolution RAT v. 07.04.2011 - einstimmig angenommen  
(Antrag FWG v. 21.03.2011 - Archiv 2011)

 

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TOP 1.10 Nachtragswirtschaftsplan der Gemeindewerke Augustdorf

 

Die Wasserrohrbrüche in diesem Jahr haben gezeigt das eine Sanierung der Hauptversorgungsleitung im Bereich der Waldstraße im Abschnitt Stukenbrocker Str. / Mergelweg unbedingt erforderlich ist. Die Kosten (ca. 200.000 €) hiefür sind der Hauptgrund für die Änderung des Witschaftsplanes 2011.

Die FWG Fraktion bedankt sich bei Herrn Zimmermann und seinem Team für die geleistete Arbeit und lobt die sehr gute und schnelle Durchführung der Arbeit bei den Rohrbrüchen.

 

Beschlus sempfehlung an den Rat erfolgte einstimmig (PK)

 

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