.

Bericht Sitzung BPU v. 08.11.11

Bericht der 14. Sitzung des Ausschusses Bau, Planung und Umwelt v. 08.11.2011


Antrag der FWG bezüglich der Ausleuchtung von Bushaltestellen

Die Verwaltung teilt mit, dass ein Förderantrag für die Errichtung von barrierefreien Haltestellen gestellt wurde. Inzwischen liegt die Einplanungsmitteilung vor. Mit dieser Förderung werden 85 % der Gesamtkosten bezuschusst. Hinsichtlich der Beleuchtung der Haltestelle Waldstraße hat ein Besichtigungstermin der Behörden von Polizei und Kreis Lippe stattgefunden. Beide sind der Auffassung, dass die Ausleuchtung aus verkehrstechnischer Sicht ausreichend ist.

Demgegenüber teilt die Verwaltung mit, dass im Zuge von Baumaßnahmen, falls gewünscht, über eine Erhöhung des Komforts an den Haltestellen durch eine zusätzliche Ausleuchtung nachgedacht werden kann.

 

Die FWG hat bereits nachgedacht und ist nach wie vor der Meinung, dass es in erster Linie darum gehen muss, die Verkehrssicherheit der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel an den Haltestellen zu maximieren. Das ist nach Auffassung der FWG nicht nur wünschenswert, sondern auch zwingend geboten. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass unser Antrag umgesetzt wird!

 

Begleitende Unterstützung findet der FWG Antrag auch durch die CDU, deren Augenmerk sich auf die Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 Km/h auf 50 Km/h im Bereich Hermann Löns Weg und Senne Weg richtet. Das lehnte der Kreis Lippe inzwischen ab. Desweiteren wurde von der CDU vorgeschlagen, größere Warnschilder  mit der Aufschrift „Achtung Schulkinder" beiderseits der Schülerhaltestelle Waldstraße aufzustellen.

Dazu, so die Verwaltung, findet zu diesem Thema ein weiterer Termin mit dem Kreis Lippe in Kürze statt. Für die Waldstraße ist der Landesbetrieb zuständig. Also muss nicht nur mit dem Kreis Lippe, sondern auch zwischen Landesbetrieb und Verwaltung zeitnah ein Termin stattfinden.

 

Ausbau der Beethoven - , Händelstraße und Eschenweg

Der Ausbau wurde „Einstimmig" von den Mitgliedern des Ausschusses beschlossen.

Die den Beratungen im Ausschuss vorweggehende Anliegerinformationen führte zu folgende Voten der Anwesenden:

 

Beethoven - und Händelstraße „ Einstimmig" für die Variante 1,

Eschenweg „Mehrheitlich" für die Variante 1(ohne Pflanzbeete).

 

Ende Frühjahr oder Anfang Sommer 2012 soll mit dem Ausbau begonnen werden.

 

Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 4

Erweiterung des Satzungsbereiches Haustenbecker Straße

Der Ausschuss beschloss „Einstimmig" den Durchführungsplan Nr. 4 aufzuheben.

Für die Aufstellung einer Satzung im Bereich Birkenweg / Ostseite Haustenbecker Straße ist das förmliche Verfahren einzuleiten. Am Birkenweg soll neues Baurecht für zwei Wohnhäuser geschaffen werden. Dazu, beauftragt durch den Ausschuss,  muss die Verwaltung eine Satzung aufstellen. Gleichzeitig soll der geltende Durchführungsplan Nr. 4 für dieses Areal aufgehoben werden. Durchführungspläne stammen aus der Nachkriegszeit und sind Vorläufer der heutigen Bebauungspläne. Sie regelten auf Grund der Länderaufbaugesetze vorwiegend den Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Siedlungsbereiche. Aus dieser Zeit gibt es in Augustdorf den Durchführungsplan Nr. 4 für das Areal Nördlich des Birkenweges.

 

Brandschutzkonzept „Grundschule In der Senne"

Für die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen sind ca. 160.000 Euro erforderlich. An Sofortmaßnahmen fallen ca. 29.000 - 30.000 Euro an. Es sind nicht alle Sofortmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb möglich. Das komplette Konzept muss bis Mitte 2012 umgesetzt sein.

 

Bauvoranfrage / Bauanträge zur Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage

Der Ausschuss beschloss „Einstimmig"

a) „Das Einvernehmen der Gemeinde Augustdorf für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage kann nicht hergestellt werden, da die bauleitplanerische Zulässigkeit nicht gegeben ist."

 

Der Ausschuss beschloss  „Mehrheitlich mit den Stimmen der FWG"

b) „Grundsätzlich befürwortet der Ausschuss die Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage im Deponiebereich nördlich der Waldstraße, und ist bereit die für die Bauleitplanung erforderlichen verfahrensleitenden Beschlüsse zu fassen.

Die anfallenden Planungs - und Erschließungskosten sind vom Investor zu übernehmen.

 

Noch ist die Bebauung im Deponiebereich, für die Freiland-Photovoltaikanlage benötigt der Investor eine Fläche von ca. 3,5 ha, rechtlich nicht zulässig. In der Vergangenheit hat stand das Thema schon mehrfach auf der politischen Tagesordnung. Vor allem die untere und höhere Landschaftsbehörde beurteilen die Anlage auf rekultiviertem Deponiegelände kritisch. Größter Knackpunkt ist die erforderliche unumgängliche Ersatzaufforstung für das zu entwickelnde Waldbiotop auf dem verfüllten Deponiegelände. Obwohl nach derzeitigem Stand der Dinge der Bauvoranfrage des Kreises nicht zugestimmt werden kann, befürwortet der Ausschuss grundsätzlich die Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage. Wenn der Bebauungsplan aufgestellt und dazu der Flächennutzungsplan parallel geändert wird und damit einer Anlage nichts mehr im Wege steht.

Die FWG regt die Möglichkeit eines Investments des Energieverbundes Strom/Gas des Zweckverbandes der Stadtwerke Lippe-Weser an. Es soll von der Verwaltung geprüft werden, ob Interesse seitens des Zweckverbandes besteht eine Anlage dieser Größenordnung zu Errichten und zu Betreiben.

 

Dieser Artikel wurde bereits 139 mal angesehen.



.