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Ausschuss Jugend, Sport u. Soziales vom 27.09.2011

Offene Kinder - und Jugendarbeit

Der Kinder - und Jugendförderplan des Kreises Lippe ist seit Januar 2009 in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2014. Dieser Plan des Kreises bildet auch die Grundlage der Kinder - und Jugendarbeit für die Gemeinde Augustdorf. Die Umsetzung dieses Planes wurde in der Sitzung des Rates der Gemeinde Augustdorf  am 11.12.2008 beschlossen und per Ratsbeschluss 2009  in Form von vertraglichen Regelungen umgesetzt.

 

Die Gemeinde Augustdorf setzt  mit der evangelisch reformierten Kirchengemeinde Augustdorf ihre Arbeit für die Kinder - und Jugendarbeit in bewährter Form fort. Ein neuer Schwerpunkt  sollte die Erhöhung der Präsenz bei der Betreuung der Kinder und Jugendlichen auf den Plätzen und Straßen der Gemeinde Augustdorf unter Federführung der Verwaltung sein. Die Hoffnung war, dass dieses möglicherweise auch ein Beitrag ist  der Lärmbelästigung und dem Vandalismus von vereinzelten jugendlichen Randalierern entgegenzuwirken. Hierzu wurden Honorarkräfte, Vereine und andere ehrenamtlich tätige Organisationen und Personen verstärkt in die offene Kinder - und Jugendarbeit mit einbezogen.

Aufgrund der nach wie vor anhaltenden Beschwerden von Anwohnern im Bereich der Spielplätze sind wir hier nicht viel weitergekommen, so dass ein weiterer Handlungsbedarf besteht. Nach Veröffentlichung unseres Diskussionspapiers kam ein reger Gedankenaustausch in und mit  allen Fraktionen in Gang.

 

Um keine Entscheidungen über den Kopf der Jugendlichen hinweg zu treffen,  wurden auch mit ihnen intensive Gespräche  geführt. Aus Sicht der FWG ist ein großer gemeinsamer Konsens zwingend nötig, um hier nach außen mit einer Stimme zu sprechen, damit nicht die Gefahr besteht hier zu Lasten der Kinder und Jugendlichen alles wieder wie so oft politisch zu zerreden. Aus Sicht der FWG darf zu dem pädagogischen auch der erzieherische Aspekt durch verstärke Kontrollen des Ordnungsamtes nicht vergessen werden. Aufgrund der Gespräche wurden von Seiten der FWG/CDU Fraktion entsprechende Anträge hierzu gestellt und am 27.09.2011 unter TOP 1.6 erstmals beraten.

Es wurden bereits in der Sitzung JSS v. 12.07.2011 folgende Beschlüsse gefasst

 

- Befristete zusätzliche Einstellung eines Streetworkes  (bis zum 31.12.2011)

- Erstellung pädagogischem Konzeptes für die Betreuung dezentraler Treffpunkte

- HOT Funkenflug erhält eine Teilförderung i.H.v. 2000€ (Honorarkräfte)

 

Aus der Erfahrung wissen wir, wie schwierig es ist zusätzliche dezentrale Treffpunkte aufzubauen. Ein Antrag der FWG den Schlingsbruch  zu einem weiteren Treffpunkt für die Jugend in Verbindung mit dem Sport einzurichten (Abbriss mit gleichzeitigem Umbau des alten Sporthaus in einen offenen Unterstand) wurde aber mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt drei geeignete Orte für die Einrichtung von dezentralen Treffpunkten vorzuschlagen.

Bevor weitere Haushaltsmittel im Rahmen des Nothaushaltes im Personalbereich eingeplant werden (Antrag CDU im Haushalt 2012/2013 Einstellung  zusätzlicher Sozialarbeiter) sollte aus Sicht der FWG erst mal ein pädagogisches Konzept von Seiten der Verwaltung vorgelegt werden. Wir verweisen hierzu darauf, dass im Rahmen einer Haushaltssicherung neue freiwillige Leistungen nur zulässig sind, wenn sie durch den Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden. Hierzu wurden von Seiten der CDU noch keine Vorschläge vorgelegt. Generell sind auch bei der Jugendarbeit die finanziellen Zwänge „Nothaushalt" und die Folgekosten zu berücksichtigen, deshalb sind aus Sicht der FWG alle Möglichkeiten der bereits im Haushalt eingestellten Haushaltstitel heranzuziehen und zu nutzen.

 

Die offene Kinder und - Jugendarbeit ist eine Aufgabe des Kreises die wir immer noch trotz „Nothaushalt" mit freiwilligen finanziellen Mittel (Sachkonto 006366002 ca. 70.000 €) der Gemeinde bezuschussen.

 

Folgende Beschlüsse wurden zusätzlich gefasst

 

- Errichtung eines Volleyballfeldes mit Korbball auf dem Schlingsbruch (Antrag FWG)

- Bildung eines Runden Tisches (Antrag FWG/CDU)

- Portal offene Kinder-Jugendarbeit auf der Internetseite der Gemeinde (Antrag SPD)

- Beschaffung Fahrzeug für die Straßensozialarbeit

- zusätzliche Räume für die Jugendarbeit (Schulentwicklungsplanung) (Antrag FWG/CDU)

 

Verpachtung Grillplatz Schlingsbruch

 

Dem Entwurf Pachtvertrag über das Grillplatzgelände Schlingsbruch mit dem FC Augustdorf wurde einstimmig mit folgenden Änderungen zugestimmt.

 

Verkürzung Laufzeit (§ 3 Pauchdauer)

Änderung Kosten auf alten Stand (§ 5 setze 900 € und § 7 (4) setze 200 €)

 

Änderungsanträge FWG

 

Benutzer § 8(3) Mitnutzung

 

Aufnahme :

RSV-Schwalbe für Volksradfahren keine Benutzerentgelt

 

Benutzerordnung

 

Änderung/Ergänzung :

Punkt 13 : Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen bis 22:00 Uhr nur in solcher Lautstärke benutzte werden, das unbeteiligte Personen nicht belästigt werden. Ab 22:00 Uhr dürfen diese dann nicht mehr benutzt werden.

 

Punkt 15 : Alle Veranstaltungen sind der Gemeinde anzuzeigen.

 

Weitere Änderungswünsche von Seiten des FC wird die FWG aufgrund der Fairniss gegenüber den anderen Vereinen nicht unterstützen. Dem FC Augustdorf wurde mit großem finanziellem Aufwand der Gemeinde ein neues Sportheim am Schlingsbruch zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

 

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