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Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich

09.12.2010

Anwohner in verkehrsberuhigten Bereichen in Augustdorf, jüngst an der Grützemühle, beklagen das rücksichtslose Verhalten von Kraftfahrzeugführern. Häufig wird gegen die Straßenverkehrsordnung im Ort verstoßen. Wir appellieren an alle Kraftfahrzeugführer zum rücksichtsvollen Verhalten. Dies gilt allerdings auch für das gesamte Gemeindegebiet. Die Fraktion wird sich mit dieser Thematik, der Verkehrssicherheit und der Verkehrsberuhigung, befassen.

Hier einige Hinweise zur Erinnerung und Beachtung:

Welches ist das höchste Alarmzeichen im öffentlichen Straßenverkehr? Quitschende Reifen beim Bremsen? Bestimmt nicht! Die Hupe? Wohl kaum! Das Martinshorn? Nein!

Ein rollender Ball!!! Dem folgt immer ein Kind. Manchmal ist es vorsichtig, guckt, geht erst weiter, wenn sich auf der Straße kein Kraftfahrzeug nähert oder zu sehen ist. Meistens jedoch läuft es einfach drauf los, womöglich noch zwischen parkenden Kraftfahrzeugen durch, schlimmstenfalls direkt vor Ihr Kraftfahrzeug.

  Schild 325

Ein stilisiertes laufendes Kind mit Ball befindet sich auch im Mittelpunkt des blauen, rechteckigen Zeichens Nr. 325, das den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches - umgangssprachlich meist "Spielstraße" genannt - markiert.

Ein erwachsener Fußgänger, ein Auto sowie ein Haus und ein angedeuteter Straßenverlauf sind ebenfalls auf dem markanten Schild zu sehen, das von dem motorisierten Verkehrsteilnehmer ganz besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht verlangt.

Die Straßenverkehrsordnung nennt fünf Punkte, die es innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches zu beachten gilt:

1. Der Kraftfahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit, 4 - 7 km/h, einhalten.

2. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen;

    Kinderspiele sind überall erlaubt.

3. Die Kraftfahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch

    behindern; wenn nötig müssen sie warten.

4. Die Fußgänger dürfen den Kraftfahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.

5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten  Flächen unzulässig,

    ausgenommen zum Ein - oder Aussteigen, zum Be - oder Entladen.

Das Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches, "Spielstraße", zeigt dieses Schild Nr. 326 an:

  Schild 326

 

Anmerkung zur Schrittgeschwindigkeit:

Die Geschwindigkeit von 4 - 7 km/h einzuhalten, ist sicherlich recht schwierig, da sie sich oft am Tachometer nicht ablesen lässt. Aber: Wenn Sie im ersten Gang mit Leerlaufdrehzahl dahinrollen, hat Ihr Fahrzeug  bereits die Obergrenze der Geschwindigkeit überschritten. Zumindest sollten Sie nicht noch zusätzlich Gas geben!!

Die Verkehrsfläche in einem verkehrsberuhigten Bereich steht allen Verkehrs -

teilnehmern zur Verfügung ("Mischverkehr"). Es gibt hier keine Trennung zwischen Fahrbahn, Seitenstreifen und Gehwegen. Außerdem sind hier überall Kinderspiele erlaubt.

Solche Zonen sind im übrigen nicht die einzige Möglichkeit, Verkehrsberuhigung zu erreichen. Auch Sackgassen und Einbahnstraßenregelung gehören zu den klassischen Mitteln zum Zweck.

Die bauliche Ausgestaltung muss dem Ziel, den Straßenverkehr wirksam zu beruhigen, entsprechen. Blumentröge,Bänke und Schwellen sowie sonstige Hindernisse erschweren die Durchfahrt und zwingen jeden zu gemächlicher Fahrweise. In der Regel führt das auch dazu, dass nur derjenige durch eine "Spielstraße" fährt, der dort ein Ziel hat, nähmlich Anwohner und Besucher, Geschäftsleute und Kunden.

Die Straßenverkehrsordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass ein verkehrs -

beruhigter Bereich nicht auf den Anliegerverkehr beschränkt ist.

Die extrem reduzierte Geschwindigkeit - wenn sie denn eingehalten wird - führt schon von sich aus dazu, dass die Fußgänger sich relativ sicher fühlen können.

Umgekehrt dürfen die Fußgänger die Situation aber nicht ausnutzen und fahrende Kraftfahrzeuge absichtlich behindern oder aufhalten.

Wie in fast allen anderen Lebenssituationen - gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness im öffentlichen Straßenverkehr ist oberstes Gebot!

(PG)

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