Informationen zur Dichtheitsprüfung nach § 61 a LWG
Am 24. November 2010 führte der Fraktionsvorsitzende Jürgen Czolbe eine Informationsveranstaltung durch. Auf der gut besuchten Veranstaltung in
Wenzels Ratsstuben führte er zu Thema
"Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß § 61 a Landeswassergesetz (LWG)" folgendes aus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Sie recht herzlich zu unserem Stammtisch mit dem Thema
„Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen" begrüßen. Ich hoffe zum Thema umfassend berichten zu können Bei Fragen und Erläuterungen werden mir zwei geprüfte Sachkundige Augustdorfer Bürger Herr Dipl.Ing Rolf Freitag und Herr Dipl.Ing Markus Rubart, die ich hier willkommen heiße, zur Seite stehen.
Aber wir hatten auch den techn. Leiter unserer Gemeindewerke eingeladen und er hatte zu gesagt. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister hat er es vorgezogen wieder ab zu sagen. Die Firma Tappe, die auch über zwei Prüfungsberechtigte Personen verfügt, hat uns nach langem zögern eine Absage erteilt.
Geehrte Damen und Herren,
die Frage ob mein Abwasserkanal wirklich dicht ist, haben wir bisher keine große Bedeutung zugemessen.
Erst durch den § 61 a des NRW-Landesabwassergesetzes ist vorgeschrieben, dass alle Grundstückseigentümer bis spätestens Ende 2015 ihre privaten, im Erdreich verlegten Schmutz-und Mischwasserleitungen auf Dichtigkeit überprüfen lassen müssen.
Dies gilt auch für Druckleitungen, Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben.
Bisher war nur für Neubauten, Häuser in Wasserschutzgebieten und nachträglich geänderte Leitungen die Prüfung vorgeschrieben. Man will damit Boden und Grundwasserverschmutzungens und zusätzliche Wasserbelastungen im Kanalnetz und Kläranlage verhindern.
Wir Freien Wähler möchten Sie frühzeitig über die Gesetzlage und Ihre daraus entstehenden Pflichten informieren.
Wir werden allen, wenn Hilfe benötigt wird, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Anruf genügt. Sicherlich werden Sie sich die Frage stellen, warum soll ich mich schon jetzt darum kümmern, wenn ich bis Ende 2015 Zeit habe. Dazu stelle ich fest, dass Augustdorf etwa 2300 Abwasseranlagen hat. Pro Tag können von einem Sachkundigen etwa vier Anlagen geprüft werden. Daraus ergeben sich rund 575 Arbeitstage. Bei etwa 200 Arbeitstagen im Jahr ist ein Prüfer ungefähr drei Jahre beschäftigt. Bis zum letzten Prüftermin 31.12.2015 sind noch fünf Jahre Zeit.
Wenn die z. Zt. vier Prüfberechtigten nur in Augustdorf prüfen würden, was ich nicht annehme, würde das gesamte Jahr benötigt werden Auch ist zu erwarten, dass sich die Prüfgebühren, je näher die Ablauffrist naht, verteuern werden.
Erfahrungen haben gezeigt, dass je nach Alter eines Hauses 60-80 % der Leitungen undicht sind.
Auf unseren Sandboden wird der Prozentsatz sicherlich nicht diese
Dimension erreichen. Aber man steckt da nun mal nicht drin.
Geehrte Damen und Herren,
Da nach dem Gesetz alle Kommunen in NRW betroffen sind, gibt es für Inspektions-und Sanierungsfirmen ein sehr großes Auftragspotenzial.
Das haben auch eine Reihe unseriöser Firmen erkannt.
Bei den sogenannten „Kanalhaien" arbeiten oftmals „Drückerfirmen" und Kanaldienstleistungsunternehmen zusammen. Drückerkolonnen gehen auf Kundenfang.Die sogenannten verbilligten Angebote werden nach Auftragsvergabe und Durchführung dann im vieles teurer.
Lassen Sie sich nichts Aufschwatzen.
Gehen Sie davon aus, dass seriöse Firmen keine Haustürgeschäfte machen.
Hinweis:
Machen Sie bei der Angebotsnachfrage und Auftragsvergabe gemeinsame Sache mit Ihren Nachbarn. Besser noch mit allen Anliegern der Straße oder eines geschlossenen Wohngebietes. Lassen Sie sich von mehreren Berechtigten ein Angebot machen. Prüfen Sie ob das Angebot die erforderliche Prüfbescheinigung enthält.
Diese sollten doppelt vorliegen, da eine Ausfertigung an die Gemeinde weitergeleitet werden muss.
Die Kosten für eine Prüfung der Schmutzwasserleitung für ein Einfamilienhaus werden zw. 250-und 400 Euro betragen. Je mehr Aufwand desto teuer wird es werden.
Folgende Prüfungsmethoden werden angewandt.
1.Die Optische Inspektion
Abwasserleitungen werden durch Spülung gereinigt.
Danach wir eine Kamera eingesetzt, die den Kanal auf Schäden überprüft.
Werden keine festgestellt, gilt der Kanal als dicht.
Leider nicht überall anwendbar.(z. B. stark verzweigtes Leitungsnetz)
2. Druckprüfung mit Wasser
Leitungen werden mit Wasser gefüllt.
Innerhalb einer bestimmten Zeit darf eine vorgegebene Menge Wasser verloren gehen.
3. Druckprüfung mit Luft
Leitungen werden mit Druckluft beaufschlagt.
Hier darf ebenfalls nur ein Druckverlust innerhalb einer Prüfzeit nicht überschritten werden.
Werden Schäden festgestellt, sollten sie wie bei der Vergabe des Prüfauftrages verfahren.
Auch hier ist ganz wichtig mehrere Angebote von Fachfirmen ein zu holen. Lassen Sie sich vom Fachmann beraten.
Prüfen Sie auf jeden Fall, ob die Schäden durch Ihre Gebäudeversicherung abgedeckt sind. (Elementarversicherung)
Sind die Schäden behoben, muss abermals eine Dichtheitsüberprüfung durchgeführt werden.
Arten der Sanierung
Es wird unterschieden zwischen einer Sanierung in „offener Bauweise" und der einer „geschlossenen Bauweise"
Bei der offenen Bauweise werden die Altleitungen freigelegt und ganze Leitungen oder punktuelle Stellen ausgetauscht.
Bei der geschlossenen Bauweise wird die Leitung von innen saniert.
Bei Leitungen unter der Bodenplatte sollte in jedem Fall geprüft werden, ob diese nicht aufgegeben werden können und neue Leitungen hoch liegend aus dem Haus geführt werden.
Mit dieser Bauweise könnte man auch einen fehlenden Schutz gegen Rückstau realisieren.
Wenn alles erledigt ist, die Dichtheitsbescheinigung im Rathaus abgegeben wurde, können sie sich zurück lehnen.
Aber in zwanzig Jahren sind sie erneut verpflichtet eine Dichtigkeitsprüfung durchführen zu lassen.
Geehrte Damen und Herren
Ich bin mit meinen Latein zu Ende. Die beiden Sachkundigen Dipl.Ing. stehen für Fragen zur Verfügung. Doch vorher will Herr Rubart uns mit einer kleinen Filmvorführung noch aktuelle Informationen zukommen lassen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit
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