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Der Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren

Hintergrund-Information zur Ratsentscheidung in Augustdorf

Mehr Demokratie e.V. Landesverband NRW

Presseinformation v. 26.02.2010

Der Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren

 

Der Rat der Gemeinde Augustdorf hat am 25. Februar das Bürgerbegehren für den Bau einer Freizeitanlage für unzulässig erklärt. Begründet wurde dies mit einem unzureichenden Kostendeckungsvorschlag. Von einem Bürgerbegehren aber überhaupt einen Kostendeckungsvorschlag zu verlangen, hat auf die kommunale Demokratie negative Auswirkungen.

Der Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren wurde bei der Einführung des kommunalen Bürgerentscheids 1994 aus Skepsis gegenüber der Finanzmündigkeit der Bürger als Anforderung an ein Bürgerbegehren in die Kommunalverfassung aufgenommen. Ein solcher Vorschlag ist notwendig, wenn das Begehren Einsparungen verhindern will oder höhere Kosten für eine Gemeinde zur Folge hätte.

Das Problem: Die Definitionshoheit über die Folgekosten einer Maßnahme wird von Kommunalaufsicht und Gerichten im Konfliktfall allein dem Bürgermeister und seiner Verwaltung zugeschrieben. Kommt eine Bürgerinitiative zu anderen Berechnungen, muss dies nicht berücksichtigt werden. Dies kann dazu führen, dass Kosten so berechnet werden, dass ein vernünftiger Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren nicht mehr möglich ist. Oder angebliche Fehlberechnungen einer Bürgerinitiative führen dazu, dass ein Bürgerbegehren wegen eines "unzureichenden Kostendeckungsvorschlags" vom Rat oder Kreistag für unzulässig erklärt wird.        

Dabei zeigt die Realität, dass manche Prognosen der Verwaltungen gründlich daneben liegen. So werden etwa die erwarteten Erlöse aus geplanten Grundstücksverkäufen zu hoch, oder die Kosten für geplante Baumaßnahmen zu niedrig angesetzt. Oftmals können aber selbst Politik und Verwaltung keine genauen Zahlen nennen. In NRW wird trotzdem jedes sechste Bürgerbegehren wegen eines unzureichenden oder fehlenden Kostendeckungsvorschlags für unzulässig erklärt.           

Letztlich werden an Bürgerbegehren strengere Maßstäbe angelegt als an das Handeln der gewählten Vertreter im Rat. Hinzu kommt, dass empirische Untersuchungen aus der Schweiz und den USA nachweisen, dass es eine heilsame Wirkung auf die öffentlichen Kassen hat, wenn die Bürger über Finanzfragen unbeschränkt entscheiden dürfen. Im Bundesland Bayern, in dem die Bürger den kommunalen Bürgerentscheid per Volksentscheid selbst eingeführt haben, wird ein Kostendeckungsvorschlag nicht verlangt.

Mehr Demokratie schlägt für NRW vor, die Anforderung eines Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung zu streichen. (PK)

 

Weitere Informationen: Das liebe Geld - Was kostet das Bürgerbegehren?
 

http://www.nrw.mehr-demokratie.de/kostendeckung.html     

 

Thorsten Sterk

Pressesprecher

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