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Bürgerbegehren " Freizeitstätte "

Stellungnahme FWG-Fraktion.

Rede des Fraktionsvorsitzenden vom 25.02.2010 zur Ratssitzung

Es gilt das gesprochene Wort

 

Herr Bürgermeister,

meine Damen und Herren,

 

die siebenseitige Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bürgerbegehren zeigt mal wieder, dass er nicht ausgelastet sein kann. Er schreckt auch nicht davon ab, den Ratsmitgliedern zu drohen, dass er  einen negativen Beschluss  beanstanden wird. Anstatt auf die Fakten des Begehrens ein zu gehen, orakelt er in den vergangenen Stellungnahmen der SPD-und FWG-Fraktion herum und gibt aus seiner Parteibrille Kommentare und Stellungnahmen der Verwaltung ab, die zur der Begründung des Begehrens völlig überflüssig sind.

Beim Orakeln vergisst er wesentliche Fakten wie Sanitäranlagen, Wasser-Stromversorgung und Abwasser an zu sprechen und nimmt somit in Kauf, dass der Wald, der Wall oder der Zaun des Friedhofes  für die Notdurft der Besucher herhalten müssen. Herr Bürgermeister wir erwarten  mehr Toleranz von ihnen. Legen Sie die Parteibrille weit weg und seien Sie Vermittler zwischen den Fraktionen. Das gibt Ihrer Person und Ihrem Amt auch mehr Würde. Aber kommen wir zum wesentlichen.

Zur Verbesserung der bürgschaftlichen Beteiligungen an der kommunalen Selbstverwaltung hat der Gesetzgeber mit dem Bürgerentscheid ein unmittelbar-demokratisches Element geschaffen, dass das repräsentative System durchbricht. Voraussetzung dafür ist aber ein erfolgreiches Bürgerbegehren.

Wir wissen aus Erfahrung und den Medien, dass die Mehrzahl der Bürgerbegehren nicht erfolgreich sind, weil der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzungen im Gesetz festgelegt hat. Grundsätzlich begrüßen wir Freien Wähler, wenn die Bürgerinnen und Bürger zu diesem gesetzlichen Mittel greifen, um ihre Bedürfnisse durch zu setzen. Sehen aber auch, dass mit dem Gesetz kein Schindluder betrieben werden darf und die Vorgaben des Gesetzes eingehalten werden müssen.

 

Gem. § 26 der Gemeindeordnung muss ein Bürgerbegehren

 

  1. schriftlich eingereicht werden
  2. die zur Entscheidung bringende Frage enthalten
  3. eine Begründung die dazu dient die Unterzeichner über den Sachverhalt und die Argumente der Initiatoren aufzuklären.
  4. eine nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten und Folgekosten der verlangten Maßnahme enthalten.

Zu    1. und  2. keine Einwände

 

Zu  3. Die Begründung bzw. Formulierung des Bürgerbegehrens, ich zitiere „Die Freizeitstätte am ehemaligen Römergelände ist als öffentliche Einrichtung u.s.w." suggeriert den Unterzeichnern eine völlig falsche Situation der Gegebenheiten, die nicht den Tatsachen entsprechen. Es ist keine Freizeitstätte sondern Landschaftsschutzgebiet. Sie soll auch nicht an der ehemaligen errichtet werden, sondern auf.

 

Zu  4. Zur Finanzierung der Maßnahme schreibt der Gesetzgeber einen Kostendeckungsvorschlag vor, der rechtfertigt, die Ausgaben für die Herstellung / Anschaffung und Folgekosten zu fordern. Hier wurde den Unterzeichnern suggeriert, dass  keine Kosten und Folgekosten entstehen.

 

  • Von der Ev.-Christlichen-Baptistengemeinde, der ev. Freikirche Augustdorf werden Bänke und ein Volleyballfeld aufgestellt und gewartet
  • Privat soll ein  Sandkasten aufgestellt werden.
  • Die türkisch-islamische Gemeinde einen größeren Spendenbetrag in  
    Aussicht gestellt hat.
  • Die Geländepflege das Heidehaus übernimmt.
  • Patenschaften  von der Haupt- und Realschule übernommen werden.

Für alle, den Unterzeichnern suggerierten oder anders vorgemachten Versprechungen, gibt es keine schriftliche Zusagen.
Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren der CDU und  FDP Fraktion haben sie nicht mit ihrer Gutgläubigkeit „Sporthaus" der Gemeinde schon genug Schaden zugefügt?
Meine persönlichen Nachfragen bei den aufgeführten Sponsoren hat ergeben,

 

  • dass der  größere Spendenbetrag der islamisch-türkischen Gemeinde lt. Vorsitzenden einmalig  150- 200 Euro betragen wird.
  • Der Leiter des Heidehauses keine dauernde Geländepflege zugesagt hat,
    da er dazu nicht berechtigt ist.
  • Die Rektorin der Realschule weiß von keiner Patenschaft
    und hat das auch nicht zugesagt.
  • Der Rektor der Hauptschule bedauerte seine Zusage was zu machen, aber eine Patenschaft hat auch er nicht zugesagt. Er stellt sich eine Reinigung im Jahr vor.

Wir sehen tragende Elemente der Begründung und der Finanzierung des Bürgerbegehrens als unrichtig an. Damit ist es vom Gesetzgeber her unzulässig.
Wir werden den Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht mittragen. (PK)

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