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Sporthausbau - grobe Fahrlässigkeit ?

Sporthausbau auf dem Prüfstand!

Die FWG hat die Kommunalaufsicht schriftlich darum gebeten zu prüfen, ob im Zusammenhang mit dem Sporthausbau grob fahrlässig gehandelt wurde.

Ebenso wurde der Bund der Steuerzahler über die Geschehnisse informiert und um eine Stellungnahme gebeten.

Lesen Sie das Schreiben des Fraktionsvorsitzenden an die Kommunalaufsicht Kreis Lippe vom 14.02.2008

 

Hier nun das Schreiben des Fraktionsvorsitzenden, Jürgen Czolbe, an die Kommunalaufsicht Kreis Lippe vom14.02.2008

Sehr geehrte Damenund Herren,

ich gehe davon aus, dass Sie die seit Monaten in der Presse veröffentlichten Artikel über das Sporthaus in Augustdorf gelesen haben.

Wir Freien Wähler in Augustdorf sind leider in unserer ablehnenden Haltung, dass der Verein die finanzielle Belastung nicht schaffen kann und Eigenleistungen der Mitglieder überschätzt werden, bestätigt worden.

Das macht uns nicht glücklich, aber wir fühlen uns dem Steuerzahler gegenüber verpflichtet und haben den Verdacht, dass der Bürgermeister und die Mehrheit des Rates grob fahrlässig in der Beschlussfassung gehandelt haben.

Zur Information einen kurzen Ablauf des Geschehens:

Am 8.8.05 stellte der Vorsitzende des FCE, der seit langem auch Ratsmitglied der SPD ist, den Antrag auf Zuschuss von 137.000 € für den Materialeinkauf zur Erstellung eines Sporthauses.

Am 1.9.05 befasste sich der Gemeinderat mit diesem Thema und beauftragte den Haupt - und Finanzausschuss mit der weiteren Bearbeitung. Mein persönlicher Anruf bei der Kommunalaufsicht, sich der Sache anzunehmen, da die Gemeinde HSK-Gemeinde ist, wurde zum Anlass genommen, bei der Gemeinde nachzufragen. Dabei hat die Kommunalaufsicht laut eMail des Bürgermeisters, der Gemeinde wohl aufgezeigt, wie das Projekt verwirklicht werden kann.

Am 7.6.06  teilte der Bürgermeister den Fraktionsvorsitzenden mit, dass die Kommunalaufsicht bereits eine übersandte Absichtserklärung für den Sporthausbau, unterschrieben vom FCE, akzeptiert hat.

Für uns Freie Wähler war die Absichtserklärung nicht viel wert, da absehbar war, dass der FCE die Auflagen nicht schultern kann. So wurde bis heute die Auflage Nr. 6 der Erklärung nicht erfüllt bzw. beantwortet. Aber auch die Auflagen nach

Nr. 7 wird der Verein nicht einhalten können. Die anvisierten Einsparungen stehen nur auf dem Papier, da kein Personal entlassen wird.

Am 26.10.06 wurde mit den Stimmen der CDU und SPD und dem Vertreter der FDP beschlossen, dass der Bürgermeister ensprechende Verträge mit dem FCE abschließen soll.

Einen Antrag von uns auf Beanstandung des Beschlusses hat der Bürgermeister abgelehnt.

Die Forderung des Gemeinderates, vertraglich festzulegen, dass der FCE die Bewirtschaftung der beiden Sportplätze auf dem Schlingsbruch mit zu übernehmen hat, ergab die Aussage des FCE Vorsitzenden: "Das Sporhaus ist tot". (LZ 16.9.07)

Mit persönlichem Schreiben vom 20.9.06, ohne Antrag des Gemeinderates, an die Vorstandsmitglieder des FCE, appellierte der Bürgermeister an alle, das Sporthaus nicht sterben zu lassen.

Am 28.2.07 wurde der Nutzungs- Rahmenvertrag Schlingsbruch von den Vertragspartnern unterschrieben.

Am 22.3.07 wurde im Rahmen der Haushaltsverabschiedung 140.000 € Zuschuss beschlossen.

Am 8.10.07 wurde durch den FCE Vorsitzenden ein weiterer Zuschuss von 60.000 € beantragt.

Am 19.10.07 wurden die Fraktionsvorsitzenden vom FCE Vorsitzenden zu einem Gespräch eingeladen. Hier hörten wir zum ersten Mal, dass das Sporthaus in zwei Bauabschnitten erstellt wird und 462.000 € kostet (heute 520.000 € laut Sachverständigen).

Am 22.10.07  wurde der Antrag des FCE vom 19.10.07, auf 103.000€ Zuschuss erhöht, wobei nicht ausgeschlossen wurde, dass noch mehr finanzielle Mittel fehlen.

Am 25.10.07 wurde im Rat beschlossen,dass der FCE seine Verpflichtung aus dem Vertrag vom 28.2.078 ohne Einschränkung nachzukommen hat. (SPD war dagegen) Der Nachforderung von 103.000 € wurde nicht stattgegeben.

Am 9.11.07 wurde vom Vorstand des FCE der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Detmold gestellt.

Am 6.11.07  wurde vom Gemeinderat eine Dringlichkeitsentscheidung über17.000 € genehmigt, um das Sporthaus winterfest zu machen.

Am 31.1.08 informierte uns der Vorstand über die Eröffnung der Insolvenz. Das Amtsgericht Detmold hat am 1.2.08 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der eingesetzte Insolvenzanwalt RA Schulte, teilte mit, dass der FCE nicht in der Lage ist, den Nutzungs - und Einrichtungsvertrag über das Sporthaus zu erfüllen und er aus diesem Grund die Erfüllung des Vertrages nach § 103 InsO ablehnt.

Wir Freien Wähler sind der Meinung, dass schon dem Steuerzahler gegenüber eine Überprüfung auf grobe Fahrlässigkeit durchgeführt weren muss.

Im Einzelnen sehen wir in folgenden Punkten grobe Fahrlässikeit vorliegen:

1.

Der Bürgermeister hat dem Gemeinderat zur Beschlussfassung des Zuschusses für das Sporthaus Bauerstellungskosten von 320.000 € aufgezegit, richtig wäre 462.000 € gewesen.Mit eMail vom 22.10.07 gibt der Bürgermeister an,dass er erst am 19.10.07 in die Bauakte Einsicht genommen hat und dort die Kostenaufstellung von 462.000 € festgestellt hat.

Auch, dass zwei Bauabschnitte geplant sind, wurde dem Rat nicht mitgeteilt.

Ich stelle fest, wenn allen die richtige Bausumme bekannt gewesen wäre, hätte es keinen positiven Bschluss des Rates gegeben.

Der Bürgermeister redet sich damit heraus, dass die Verwaltung nicht verpflichtet ist, in die Bauakte zu schauen, da der Kreis das Genehmigungsverfahren durchführt. (Im Übrigen war die Gemeinde ein halbes Jahr Bauherrin)

Da bin ich ganz anderer Meinung, da er verpflichtet ist, Beschlussvorlagen sorgfältig und sachgerecht vorzubereiten.

2.

Rat und Bürgermeister verzichten auf Überprüfung der Finanzkraft des Vereins.

Schon hier hätte man feststellen müssen, dass der Verein völlig überfordert ist. Die Rechtsanwälte gehen davon aus, dass schon mit der Unterschrift unter den Vertrag der Verein insolvent war.

Mit 5.000 - 10.000 € aus der Spielerkasse kann man heute kein Sporthaus bauen.

3.

Verzicht auf Überprüfung, ob schriftlich abgesicherte Sponsorenzusagen vorlagen.

Heute stellen wir fest, dass in vielen Bereichen keine finanziellen Mittel geflossen sind, sondern über angeblich verbilligten Materialeinkauf oder Erstellungskosten. Hätte man das von den Steuergeldern finanzierten Material / Leistungen ausgeschrieben, wäre vielleicht einiges billiger gewesen. Wenn ich dann noch von den Rechtsanwälten höre, dass Beschaffungen ( laut Satzung des Vereins 5.000 €) nicht eingehalten wurden und viele auf ihren Leistungen sitzen bleiben werden, muss ich mich fragen, wie so etwas möglich ist.

4.

Verstoß gegen die Richtlinien der Haushalssicherung, da selbst bei Erfüllung des Vertrages durch den Verein zsätzliche Kosten auf den Verwaltungshaushalt zugekommen wären, z. B. Abschreibung, Verzinsung usw. Jetzt ist ein erheblicher Schaden zu beklagen, der Steuerzahler wird, wie von uns Freien Wählern vorausgesagt, ca. 415.000 € Erstellungskosten, sowie zusätzlich Kosten für Außenanlage und Parkplätze zu tragen haben.

Aber auch die Bewirtschaftungskosten mit allen Nebenausgaben werden den Haushalt belasten.

5.

Von der Verwaltung wurden die Summen von 6 Sammelrechnungen (140.000 €), ohne Prüfung des Fachamtes, überwiesen.

Bei einer Prüfung hätte man früh genug festgestellt, dass der Zuschuss der Gemeinde nicht vertragsgemäß ausgegeben wurde.

 

Zur Information füge ich Ihnen den Nutzungsvertrag in Kopie bei.

 

Wir haben ihn als "Knebelvertrag" bezeichnet. Heute sprechen einige Mitglieder des Rates, die dem Vertrag zugestimmt haben, von Sittenwidrigkeit.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wären Ihnen dankbar, wenn wir in angemessener Zeit ein Ergebnis der Prüfung erhalten würden.

Zugleich geben wir die Unterlagen an den Bund der Steuerzahler weiter.

 

Schlimm für uns Freie Wähler ist, dass die Mehrheit des Rates und der Bürgermeister ohne Not gehandelt haben, da ein weiterer Sportplatz mit Kiosk und Dusch - Umkleide - Schiedsrichterräume in ausreichender Zahl vorhanden ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Czolbe

 

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