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Ausbau des Senneweg

Ausbau des Senneweg ab Sommer 2009......... 

Am Montag, den 10.11.2008 haben wir den Bürgerstammtisch für die Anlieger des Senneweg in "Wenzels Ratsstuben durchgeführt. An dieser Informationsveranstaltung, die vom Fraktionsvorsitzenden und Mitglied im Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt Jürgen Czolbe maßgeblich vorbereitet und durchgeführt wurde, haben 26 Anlieger des Senneweg teilgenommen.Zunächst informierte er die Anlieger über die Grundlagen des Bundesbaugesetzes und des Kommunalabgabengesetzes. Daran schloss sich eine lebhafte, zum Teil kontroverse Diskussion pro und kontra Ausbau Senneweg an. Fazit der Diskussion: Ausbau Senneweg ja aber wir Anlieger wollen unsere Mitwirkungsrechte wahrnehmen und in die Planung und Verwirklichung einbringen und wollen verbindlich wissen welche Kosten auf uns zukommen.

  Senneweg

Im Detail ergibt sich folgende Situation:

Bei den Anliegerkosten werden zwei Rechnungen aufgemacht, weil es sich um eine "Historische Straße" (vor dem 30.06.1961 gebaut) handelt.

1. Nach dem Bundesbaugesetz:

Hier werden die Anlieger der rechten Straßenseite, ausgehend von der Einmündung von der Waldstraße, 90 % für den Bürgersteig und Grünanlagen umgelegt. Das gilt auch für die Oberflächenentwässerung.

Die Anlieger der linken Straßenseite (bebaute Grundsücke) werden nicht herangezogen.

2. Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG):

Hier werden auf die Anlieger der rechten Straßenseite und die drei bebauten Grundstücke der linken Straßenseite für den Straßenkörper und Laternen 30 % der Kosten umgelegt.

Die Anliegerbeiträge werden nach den zur Zeit gültigen Beschlüssen wie folgt abgerechnet:

25 % bei Baubeginn

25 % nach drei Monaten

25 % nach sechs Monaten

der Rest nach Fertigstellung

Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes:

Der Erschließungsaufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt (Quadratmeter). Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt. Im Senneweg sind laut BBPL zwei Vollgeschosse erlaubt und das bedeutet, dass der ermittelte Kostenbeitrag je qm mit 1,3 Faktor vervielfacht wird - auch wenn nur ein Vollgeschoss vorhanden ist. Bei der Berechnung der Grundstücksfläche wird eine Tiefe bis zu 50 Metern berechnet.

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 11.11.2008 die vorgestellte Vorentwurfsplanung zum endgültigen Ausbau des Senneweges zur Kenntnis genommen und zunächst zur Anliegerinformation freigegeben.

     

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