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FWG dringt auf Baumschutzsatzung

Kritik an CDU-Fraktion

Augustdorf (da). Nachdrücklich für den Erlass einer Baumschutzsatzung für das Gemeindegebiet hat sich die Freie Wählergemeinschaft (FWG) eingesetzt. Gleichzeitig übt Ratsfraktionsvorsitzender Jürgen Czolbe Kritik an Form und Inhalt einer CDU-Veranstaltung zu diesem Thema vom vergangenen Wochenende (die LZ berichtete).

 

Wenn CDU-Ratsherr Lutz Müller als stellvertretender Bürgermeister zu einer Exkursion einlade, sei es nicht in Ordnung, die FWG auszuschließen, sagte Czolbe im einzelnen. Gleichzeitig fordert er von Müller politische Fairness, andernfalls solle dieser sein Amt zur Verfügung stellen. Schließlich hätten Vertreter der SPD, der FDP und des Heimatvereins auch an der Veranstaltung teilgenommen.

 

Die FWG ist aber auch gegen den Vorschlag aus Reihen der CDU-Mehrheitsfraktion, nur "ortsbildprägende Bäume" unter Schutz zu stellen. Offensichtlich habe man noch nicht mitbekommen, dass gerade diese Art von Bäumen an der Stukenbrocker, der Haustenbecker und der Pivitsheider Straße sowie im Bereich des Dörenkruges schon längst beseitigt worden sei.

 

Es habe Eichen darunter gegeben, die mindestens so alt waren wie Augustdorf selbst gewesen sei. Diese stellten unter anderem ein Stück Heimatgeschichte dar. Schon deswegen, so Czolbe, müsse eine Satzung her, die den Erfordernissen einer ländlichen Gemeinde anzupassen sei. Der Entwurf der Verwaltung entspreche diesen Kriterien.

 

Der FWG-Fraktionschef erinnert daran, dass von ihm auch deshalb eine Baumschutzsatzung beantragt worden sei, weil der Landschaftswächter die Politik im Mai 2006 dazu aufgefordert habe. Somit sollten in Zukunft Eichen, Linden, Rotbuchen, Sandbirken, Kastanien und Walnussbäume besonderen Schutz genießen, wenn sie mindestens einen Stammumfang von 120 Zentimetern in Höhe von einem Meter über dem Erdboden haben.

 

Fällung bei Schatten möglich

 

Aber auch diese Bäume könnten gefällt werden, wenn etwa von ihnen eine Gefahr ausgehe, eine baurechtlich zulässiger Nutzung nur unter großen Beschränkungen verwirklicht werden könne oder zu viel Schatten auf Fenster falle. "Was soll an solch einer Satzung so schlimm sein?" fragt Czolbe.

 

20.01.2007 LZ-Online

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