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Enge Grenzen für Mitsprache

Enge Grenzen für Mitsprache WO-Bitte nur bedingt gefolgt

Damit ist die AWO mit ihrem weitergehenden Antrag gescheitert, grundsätzlich angehört zu werden, "wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Interessen von Senioren oder von Menschen mit Behinderung betroffen sind". Bürgermeister Dr. Andreas Wulf wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinde in diesem Jahr mehrere Behindertenbeauftragte gewählt habe und in der Behindertenarbeit eine vertragliche Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) eingegangen sei. Dass die AWO primär für die älteren Mitbürger zuständig sei, schließe ja nicht aus, im Einzelfall auch Interessen von behinderten Senioren mitzuvertreten.

Ein grundsätzliches Rederecht in Ausschusssitzungen oder eine generelle Beteiligung bei der Entscheidung über bauliche Maßnahmen wollten die Politiker der AWO nicht einräumen. "Das geht zu weit", meinte etwa FWG-Fraktionssprecher Jürgen Czolbe. Wie Wulf ergänzte, haben Rat und Ausschüsse immer die Möglichkeit, zu ihren Beratungen Dritte als Gäste hinzuzuziehen.

 

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