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FWG favorisiert Sekundarschule für Augustdorf

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


mit der Vorstellung des Ergebnisses des Schulentwicklungsplanes durch das Büro Dr. Garbe Consult,  wurde jedem Beteiligten nun deutlich vor Augen geführt, dass auch für Augustdorf eine Änderung der Schullandschaft bevorsteht.

Der Schülerrückgang allgemein und das Anmeldeverhalten der Eltern zeigen deutlich, dass trotz der sehr guten Arbeit der Erich-Kästner-Schule, die Hauptschule leider nicht zu halten sein wird.

Welche Möglichkeiten hat nun die Gemeinde Augustdorf diesen Verlust der Hauptschule auszugleichen, den Schülerinnen und Schüler die Chance zu ermöglichen so viele Abschlüsse wie möglich in der Gemeinde zu erreichen.

Der Landtag verabschiedete mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen und der oppositionellen CDU dazu am Donnerstag dem 20.10.2011 ein neues Schulgesetz und änderte die Landesverfassung und beendete einen jahrelangen Schulstreit.

Damit ist die Sekundarschule als fünfte weiterführende Schulform in der NRW-Bildungslandschaft verankert und kann nun an den Start gehen. Die bisherige Bestandsgarantie der immer weniger nachgefragten Hauptschule wurde aus der Verfassung gestrichen. Mit den beiden Neuregelungen ist nach jahrelangem Streit nun auch der Schulfrieden im bevölkerungsreichsten Bundesland besiegelt. Nun muss die Politik in Augustdorf zwischen zwei Alternativen entscheiden, dem Aufbau einer neuen Sekundarschule oder den Erhalt der Realschule Augustdorf.

Die Freie Wählergemeinschaft ist immer für  Informationen, Mitsprache - / Mitwirkungsrechte der Bürger/innen eingetreten und wir möchten sie sachlich und informativ über beide Möglichkeiten informieren.


Als FWG favorisieren wir die Einrichtung einer Sekundarschule für Augustdorf.

 

Die Sekundarschule bereitet sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Hier bietet sich aus unserer Sicht die beste Möglichkeit so vielen Schülerinnen und Schülern wie möglich  durch längeres gemeinsames Lernen mehr Bildungschancen zu eröffnen  und somit die  Möglichkeit auf einen Abschluss am Wohnort. Hiermit soll auch den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden. Gebundener Ganztag ( Pädagogisch-innovatives Konzept ). bedeutet hier eine Erweiterung des Schulbetriebes verbindlich über 7 Zeitstunden (z.B. 3 Tage pro Woche bis 15:00). Die vorgeschriebene Verweildauer bei einem Ganztagsunterricht unterscheidet sich damit nicht wesentlich von den übrigen Schulformen, erspart aber die Fahrt mit dem Schulbus und den Schülerinnen und Schülern die Hausaufgaben zu Hause.

 

Wir als FWG werden aber keine Entscheidung mittragen, die gegen den Willen der Grundschuleltern gerichtet ist.

 

Auch wir als FWG wollen keine voreilige Entscheidung zur Schulentwicklung, sondern eine gründliche Vorbereitung (was wir immer gefordert haben, aber mit Mehrheit abgelehnt wurde) um den Eltern der Grundschulen und den Schulkonferenzen ausreichende Informationen zu geben und um dem Schulträger genügend Zeit für die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes sowie Gespräche mit anderen Kommunen zu ermöglichen, um für unsere Kinder eine vernünftige Entscheidung im Sinne der Eltern herbeizuführen

 

Hier zum Vergleich die wichtigsten Grunddaten

 

Sekundarschule

  • Schule der Sekundarstufe 1
  • gymnasialer Standard vorgeschrieben
  • Sonderpädagogische Förderung möglich
  • umfasst die Jahrgänge 5 - 10
  • dreizügig
  • Klassengröße 25 Schüler
  • Gemeinsames Lernen grundsätzlich in Klasse 5 und 6
  • zweite Fremdsprache ab Klasse 6, eine weitere ab Klasse 8
  • Lehrkräfte unterrichten 25,5 Lehrerwochenstunden
  • Ganztagsschule mit einem Personalzuschlag von 20%
  • Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert

Die Gründung einer Sekundarschule, ist möglich, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht ( Schülerzahlentwicklung und Befragung der Grundschuleltern ).  Die Sekundarschule wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen.

 

Realschule mit Hauptschüler

  • Schule der Sekundarstufe 1
  • umfasst die Jahrgänge 5 - 10
  • Sonderpädagogische Förderung möglich
  • zweite Fremdsprache ab Klasse 6
  • Lehrkräfte unterrichten 28 Std. Lehrerwochenstunden
  • Klassengröße z.Zt. 28 Schüler
  • Ganztagsunterricht verbindlich, zur Erfüllung der Pflichtstunden
  • zusätzlich offene Ganztagsangebote

Begriffserklärungen

 

Gebundener Ganztag bedeutet hier eine Erweiterung des Schulbetriebes verbindlich über 7 Zeitstunden (z.B. 3 Tage pro Woche bis 15:00). Die vorgeschriebene Verweildauer bei einem Ganztagsunterricht unterscheidet sich damit nicht wesentlich von den übrigen Schulformen.

 

Die offene Gantagsschule orientiert sich im Gegensatz zur Ganztagsschule überwiegend an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bietet nach dem Untericht ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm. Jeweils zu Beginn des Schuljahres entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder das Ganztagsangebot wahrnehmen. Oft übernehmen freie träger diese Form der Betreuung.

 

mehr Informationen unter  www.schulministerium.nrw.de

fwg-augustdorf.de

 

Beispiel eines Zeitplanes für den Start der Sekundarschule

Stand: 15.11.2011

 

Genehmigungsverfahren

 

 

Zeitplan

Abstimmung mit Nachbarkommunen

11 - 12 / 2011

Entscheidung der Schulkonferenzen

11 - 12 / 2011

Entscheidung der kommunalen Gremien

11 - 12 / 2011

Antragstellung über BR an MSW

Eingang BR bis 31.12.2011

Entscheidung MSW

bis spätestens Anfang 02 / 2012

 

Antragsunterlagen


  • Beschlussfassung des Rates zur Errichtung
  • Ergebnis der Bedürfnisprüfung
  • Ergebnis der interkommunalen Abstimmung
  • anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung
  • Vorlage mind. einer Kooperation mit einer Schule zum Erwerb der
    allg. Hochschulreife
  • Schulkonferenzbeschlüsse
  • Aussagen zu baulichen Vorrausetzungen für die zu errichtende Schule
  • Pädagogisches Konzept zur Organisationsform

    Anmeldeverfahren und Vorbereitung des Schulstart

 

Zeitplan

Bestellung der kommissarischen Schulleitung durch BR

Bis Mitte 02 / 2012 (Anmeldeverfahren)

Anmeldeverfahren

02 / 2012

Organisatorische + pädagogische

Vorbereitung erstes Schuljahr

Ab 01 / 2012
(Zeitpunkt der Genehmigung)

Personalmaßnahmen Lehrer durch BR

Ab 01 / 2012
(Zeitpunkt der Genehmigung)

Start

22.08.2012

 

 

 

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